Erstantrag nach dem SGB II mit Anlagen

Hier finden Sie den SGB II-Erstantrag, sowie ggfs. erforderliche Anlagen

Grundantrag mit Pflichtanlagen: 

  • Grundantrag (bitte beachten Sie, dass der Antrag auf den Ersten des Monats zurückwirkt, in dem der Antrag bei uns eingeht)
  • Anlage Kinder (auszufüllen wenn mehr als 3 Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorhanden sein sollten)
  • Anlage Vermögen (Selbstauskunft)
  • Anlage-Migrationshintergrund (jeweils separat auszufüllen für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft)
  • Anlage-Lebenslauf (jeweils separat auszufüllen von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren)
  • Anlage-Vermittlung (jeweils separat auszufüllen von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren)
  • Hinweisblatt für Leistungsbezieher nach dem SGB II

Alle gemachten Angaben sind - soweit wie möglich - durch Vorlage entsprechender Original-Nachweise zu belegen.

Weitere optionale Anlagen:

Bitte füllen Sie die Formulare handschriftlich und gut lesbar aus (keinen Bleistift benutzen) und unterschreiben Sie an den dafür vorgesehenen Stellen.