Ende des Bewilligungszeitraumes

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und Ihr Bewilligungszeitraum endet in kürze? Dann wird Ihnen etwa sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums automatisch ein Informationsschreiben vom Jobcenter zugeschickt.

Wenn Sie weiterhin auf Unterstützung des Jobcenters angewiesen sind, müssen Sie einen Folgeantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen. Sie können diesen bei Ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter / ihrer zuständigen Leistungssachbearbeiterin in Papierform anfordern oder ihn auf unserer Internetseite herunterladen.  Klicken Sie dazu bitte hier. 

Alternativ können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag auch online stellen. Klicke Sie hierzu bitte hier.

Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen, damit eine lückenlose Zahlung von Leistungen gewährleistet werden kann.