Förderungen
Eine Reihe von Förderprogrammen soll dem Arbeitsmarkt zusätzliche Impulse geben und die Einstellung von Empfängern/-innen von Bürgergeld unterstützen.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Die Unternehmen können bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Im Vorfeld einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Praxiserprobung bis hin zu qualifizierenden Maßnahmen entsprechend den Anforderungen des Betriebes.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu:
Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten unentgeltlichen Arbeitserprobung in Form eines Praktikums im Unternehmen.
Das Praktikum dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitgeber und Praktikant/-in.
Ziel ist die anschließende Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Das Praktikumsverhältnis muss vom Arbeitgeber im Vorfeld der Arbeitserprobung dem Arbeitgeberservice mitgeteilt werden.
Der Praktikantenvertrag wird durch den Arbeitgeberservice erstellt.
Der/die Praktikant/-in wird während des Praktikums vom Arbeitgeber unfallversichert.
Ansprechpartner
Arbeitgeberservice
Altkreis Alsfeld: 06641 977-4010 oder 06641 977-4011
Arbeitgeberservice
Altkreis Lauterbach: 06641 977-212 oder 06641 977-254
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Fördervoraussetzungen:
- Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Empfängern von Bürgergeld und Wohnsitz im Vogelsbergkreis.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der anfänglichen Defizite und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen des Bürgergeld-Empfängers.
- Es liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten zugrunde.
- Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt (Mindest-Stundenlohn: 12,41 €).
- Der/die Bewerber/-in darf in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung nicht mehr als 3 Monate im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder dort eine Berufsausbildung absolviert haben.
- Ein Antrag auf Eingliederungsleistungen muss vor Einstellung dem Arbeitgeberservice vorliegen.
Eingliederungszuschuss (EGZ) für Menschen mit Behinderung:
Fördervoraussetzungen:
- Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind für Schwerbehinderte und Menschen mit Behinderung Eingliederungszuschüsse möglich.
- Förderungen werden nach Art und Schwere der Behinderung gewährt.
- Ein Antrag auf Eingliederungsleistungen muss vor Einstellung dem Arbeitgeberservice vorliegen.
Ansprechpartner:
Arbeitgeberservice
Altkreis Alsfeld: 06641 977-4010 oder 4011
Arbeitgeberservice
Altkreis Lauterbach: 06641 977-212 oder 254
Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Teilhabechancengesetzes
Die Vorschriften der §§ 16e und 16i SGB II wurden durch das Teilhabechancengesetz zum 01.01.2019 ins SGB II aufgenommen. Ziel ist es, arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die schon seit langem Leistungen nach dem SGB II beziehen, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Förderung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Zielgruppe der (arbeitsmarktfernen) Langzeitarbeitslosen.
Hier finden Sie die „FAQ“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Teilhabechancengesetz. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Gerne beraten und informieren wir Sie - auch vor Ort in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Arbeitgeberservice helfen Ihnen gerne weiter bei allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes. Die Kontaktdaten finden Sie hier.