Anträge für das Bildungspaket

Sofern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden, sind damit automatisch die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt.

Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld müssen für die Leistungen von Bildung und Teilhabe gesonderte Anträge stellen.
Für Leistungen der Lernförderung ist in jedem Fall ein separater Antrag notwendig.

Für Fragen rund um das Bildungspaket stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefon: 06641 977 - 2120 oder 06641 977-2121
Fax: 06641 977 - 478
E-Mail: bildungspaket(at)vogelsbergkreis.de