Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten des BMAS zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland, auch in ukrainischer Sprache.
Hier finden Sie spezifische Informationen, Kontaktadressen und Anlaufstellen für geflüchtete aus der Ukraine, die im Vogelsbergkreis gemeldet sind.
Antragstellung auf Leistungen nach dem Bürgergeld für Ukrainer
Der größte Teil der Geflüchteten aus der Ukraine hat einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II – Bürgergeld. Für diese Fälle ist die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter zuständig. Die Antragstellung kann persönlich, per Post oder Online erfolgen.
Für die persönliche Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Antragsausgabe mit unserer Servicestelle. Je nach Wohnort ist entweder die Servicestelle in Alsfeld oder in Lauterbach für Sie zuständig. Die Mitarbeiter/innen stehen auch für weitere Fragen rund um die Antragstellung zur Verfügung:
Alsfeld
Unser Standort in Alsfeld ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal
Telefon: 06631 792-750 / 06631 792-752
Fax: 06641 977-5750
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Hersfelder Straße 57, 36304 Alsfeld
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hersfelder Straße und an der angrenzenden Färbergasse stehen Ihnen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Lauterbach
Unser Standort in Lauterbach ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lautertal, Lauterbach, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Wartenberg
Telefon: 06641 977-250 / 06641 977-258
Fax: 06641 977-478
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hauptverwaltung in Lauterbach bestehen nur begrenzte Parkmöglichkeiten. Weitere gebührenfreie Parkplätze finden Sie auf dem in unmittelbarer Nähe zur KVA liegenden Parkplatz "Auf der Bleiche".
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben und alle notwendigen Dokumente zur Antragstellung beschafft haben, können Sie einen neuen Termin zur Antragsabgabe vereinbaren. Die Servicestelle prüft hier, ob alle Angaben sowie Unterlagen vollständig sind und unterstüzt Sie gegebenenfalls bei der Vervollständigung.
Nach der Antragstellung durch die Servicestelle wird der Fall für die Leistungssachbearbeitung in das „Team Ukraine“ der KVA weitergeleitet. Dort erfolgt die Antragsbewilligung. Die Kolleg/innen dort sind dann für alle weiteren Fragen zuständig, z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug, Zuzug weitere Personen, Mitteilung der Ausreise.
E-Mail: kva-leistung@vogelsbergkreis.de
Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen möchten, ist es auch möglich den Antrag mit der Post einzureichen. Sie können ihn auch mit einem Umschlag in einen unserer Briefkästen einwerfen.
Unseren Antrag erhalten Sie hier als PDF zum Donwload.
Bitte füllen Sie die Formulare handschriftlich und gut lesbar aus (keinen Bleistift benutzen) und unterschreiben Sie an den dafür vorgesehenen Stellen. Für die Antragstellung ist es außerdem sehr wichtig, dass die Anlage zur Krankenkassenwahl ausgefüllt wird.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag in ihrer zuständigen Servicestelle ein. Sollten Sie den Antrag persönlich abgeben wollen, dann vereinbaren Sie bitte mit Ihrer zuständigen Servicestelle einen Termin. Je nach Wohnort ist entweder die Servicestelle in Alsfeld oder in Lauterbach für Sie zuständig. Die Mitarbeiter/innen stehen auch für weitere Fragen rund um die Antragstellung zur Verfügung:
Alsfeld
Unser Standort in Alsfeld ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal
Telefon: 06631 792-750 / 06631 792-752
Fax: 06641 977-5750
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Hersfelder Straße 57, 36304 Alsfeld
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hersfelder Straße und an der angrenzenden Färbergasse stehen Ihnen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Lauterbach
Unser Standort in Lauterbach ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lautertal, Lauterbach, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Wartenberg
Telefon: 06641 977-250 / 06641 977-258
Fax: 06641 977-478
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hauptverwaltung in Lauterbach bestehen nur begrenzte Parkmöglichkeiten. Weitere gebührenfreie Parkplätze finden Sie auf dem in unmittelbarer Nähe zur KVA liegenden Parkplatz "Auf der Bleiche".
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Servicestelle, ob alle Angaben und Unterlagen vollständig sind. Helfen Sie uns Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten und reichen Sie möglich alle benötigten Nachweise und Unterlagen direkt ein. Sollten wir die Unterlagen nicht direkt mit Ihrem Antrag erhalten, müssen wir diese eventuell noch von Ihnen schriftlich anfordern. Dadurch kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Nach der Antragstellung durch die Servicestelle wird der Fall für die Leistungssachbearbeitung in das „Team Ukraine“ der KVA weitergeleitet. Dort erfolgt die Antragsbewilligung. Die Kolleginnen dort sind dann für alle weiteren Fragen zuständig, z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug, Zuzug weitere Personen, Mitteilung der Ausreise.
Als dritte alternative haben Sie die Möglichkeit einen Online-Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
Helfen Sie uns Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten und laden Sie im Onlineantrag direkt die zutreffenden Nachweise und Unterlagen hoch. Der Upload der Unterlagen und Nachweise ist freiwillig. Sollten wir die Unterlagen nicht direkt mit Ihrem Antrag erhalten, müssen wir diese eventuell noch von Ihnen schriftlich anfordern. Dadurch kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Sollten Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen eine unserer Servicestellen zur Verfügung. Je nach Wohnort ist entweder die Servicestelle in Alsfeld oder in Lauterbach für Sie zuständig. Vereinbaren Sie bei einer persönlichen Vorsprache bitte einen Termin.
Alsfeld
Unser Standort in Alsfeld ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal
Telefon: 06631 792-750 / 06631 792-752
Fax: 06641 977-5750
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Hersfelder Straße 57, 36304 Alsfeld
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hersfelder Straße und an der angrenzenden Färbergasse stehen Ihnen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Lauterbach
Unser Standort in Lauterbach ist zuständig für die Städte und Gemeinden:
Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lautertal, Lauterbach, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Wartenberg
Telefon: 06641 977-250 / 06641 977-258
Fax: 06641 977-478
E-Mail: kva(at)vogelsbergkreis.de
Adresse: Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Vor den Gebäuden der Hauptverwaltung in Lauterbach bestehen nur begrenzte Parkmöglichkeiten. Weitere gebührenfreie Parkplätze finden Sie auf dem in unmittelbarer Nähe zur KVA liegenden Parkplatz "Auf der Bleiche".
Die Servicestelle prüft nach Eingang des Online-Antrages, ob alle Angaben und Unterlagen vollständig sind. Nach der Antragstellung durch die Servicestelle wird der Fall für die Leistungssachbearbeitung in das „Team Ukraine“ der KVA weitergeleitet. Dort erfolgt die Antragsbewilligung. Die Kolleginnen dort sind dann für alle weiteren Fragen zuständig, z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug, Zuzug weitere Personen, Mitteilung der Ausreise.