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Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfangreich reformiert und grundlegend weiterentwickelt.

Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen sich besser auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Das Gesetz setzt Qualifizierung, Berufsausbildung und zielgerichtete Unterstützung stärker in den Fokus. So sollen die Arbeitsmarktchancen und eine dauerhafte Integration in Arbeit verbessert werden.

Das Bürgergeld-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Manche Regelungen wurden erst in einem zweiten Schritt zum 01.07.2023 umgesetzt.

Allgemeine Informationen über die Ziele des Gesetzes, die Inhalte des Bürgergeldes und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen finden Sie hier:

 

Über die konkrete Antragstellung bei uns informieren wir Sie auf den weiteren Seiten dieser Homepage. Dort finden Sie auch viele weitere Informationen zum Bürgergeld bezogen auf den Vogelsbergkreis. 

Aktuelle Informationen für aus der Ukriane geflüchtete Personen und zur Antragstellung auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) finden Sie hier.

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