Aktuelle Informationen
Das Jobcenter ist für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
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Zum 01.01.2023 tritt das Bürgergeldgesetz in Kraft. Hiermit soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende neugestaltet werden.
Die Umsetzung erfolgt in 2 Schritten: zum 01.01.2023 und zum 01.07.2023. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Wichtig: Wenn Sie derzeit Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die Umstellung erfolgt automatisch. Bei der Auszahlung ab 01.01.2023 werden die Änderungen berücksichtigt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Aktuell ist die Arbeitsbelastung durch die Umstellungsarbeiten allerdings sehr hoch. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Bearbeitung von Anliegen derzeit etwas länger dauern kann. Für Ihre Fragen zum Bürgergeld nutzen Sie daher bitte zunächst die o. g Informationen des Bundesministeriums. Vielen Dank.
Ab 01.01.2023 werden die Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch Bürgergeld ersetzt. Die Homepage unseres Kommunalen Jobcenters, alle Vordrucke, Schreiben und Bescheide müssen angepasst werden. Bis zum 30.06.2023 dürfen noch die bisherigen Bezeichnungen verwendet werden. Bitte beachten Sie daher, dass in einer Übergangszeit auch noch die Worte Arbeitslosengeld II und Sozialgeld vorkommen werden. Wir bemühen uns, die Umstellung schnellstmöglich vorzunehmen.
Aktuelle Informationen für aus der Ukriane geflüchtete Personen und zur Antragstellung auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) finden Sie hier.
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