Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Vogelsbergkreis gestaltet seine Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Vogelsbergkreises www.kva-vogelsbergkreis.de

Um die Zugänglichkeit zu erhöhen und die Bedienbarkeit mit verschiedenen Handicaps zu erleichtern, möchten wir alles daran setzen, Barrieren zu identifizieren und abzubauen. Aus diesem Grund bieten wir ein Kontakformular an, mit welchem Sie Barrieren melden können

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Vogelsbergkreis - Der Kreisausschuss

Goldhelg 20

36341 Lauterbach

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Der Vogelsbergkreis arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

 

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die Bedienung mit der Tastatur und dem Tabulator verfolgt teilweise keiner logischen Reihenfolge
  • Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
  • die Alternativtexte für Bilder sind noch nicht bei allen Grafiken hinterlegt
  • Kontrast von Texten: Um Menschen mit verschiedenen Arten von Farbschwächen entgegenzukommen, gibt es momentan noch nicht die Möglichkeit die Webseite in einem starken Kontrast-Modus anzeigen zu lassen.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an kva@vogelsbergkreis.de.

 

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen (Das Ziel soll bis mitte 2023 erreicht werden)
  • Die Bedienung mit der Tastatur und dem Tabulator (Das Ziel soll bis mitte 2023 erreicht werden)

Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt. Die Evaluation und Analyse der Website erfolgte mit dem AChecker, der von der BIK als Tool empfohlen wird.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.04.2023 überprüft.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Neue Bäue 2

35390 Gießen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.12.2022 erstellt.