Schlichtungsstelle
Sollten Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin nicht auf eine gemeinsame Lösung bei der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplanes einigen können, gibt es die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II einzuleiten. Dies ist sowohl von Ihnen als auch von Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner*in möglich.
Hierbei wird versucht, in einem Gespräch mit einem externen Schlichter, eine Lösung zu finden die für alle Beteiligten passt.
Es handelt sich um eine neutrale Person, die vorher nicht mit einem der Beteiligten im Kontakt stand und von der KVA Vogelsbergkreis keine Vorgaben für das Schlichtungsgespräch bekommt.
Die Dauer des Schlichtungsverfahrens ist auf vier Wochen begrenzt, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder ein Schlichtungsverfahren beantragen wollen, sprechen Sie Ihre/Ihren persönliche*n Ansprechpartner*in an oder melden Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse: kva-schlichtungsstelle(at)vogelsbergkreis.de