Bürgergeld ab 1. Januar

Keine neuen Anträge nötig

Was ändert sich, wenn ab dem 1. Januar das Bürgergeld eingeführt wird? Müssen neue Anträge gestellt werden? „Nein“, sagt die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter in einer Pressemitteilung. Wichtig für die jetzigen Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende sei, dass keine neuen Anträge gestellt werden müssen. Das bisherige Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld werde automatisch in das neue Bürgergeld überführt, teilt die KVA Vogelsberg – Kommunales Jobcenter weiter mit.

Jeder Haushalt im Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalte in der 51. Kalenderwoche zudem ein Informationsschreiben. Darin werden die maßgeblichen Änderungen für die Auszahlung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 erläutert. Die KVA hat zudem auf ihrer Internetseite Informationen rund um das Thema Bürgergeld für Interessierte zusammengestellt.

Derzeit arbeiten die Mitarbeiter der KVA mit Hochdruck daran, dass die neuen erhöhten Leistungen zum 1. Januar ausgezahlt werden können, heißt es weiter. Die KVA bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass es bei der derzeit hohen Arbeitsbelastung etwas länger dauern kann, bis aktuelle Anliegen oder Anfragen bearbeitet werden können.

Der Eingliederungsbereich – sprich die Arbeitsvermittlung – organisiere sich gerade neu, um den künftigen Chancen des Bürgergeldgesetzes gerecht zu werden, heißt es weiter. Qualifizierung und Weiterbildung oder das Nachholen von Berufsabschlüssen stehen im Fokus, um eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen. Mit der künftigen Weiterbildungsprämie sei dies sogar mit finanziellen Anreizen verbunden.

Die KVA weist abschließend darauf hin, dass in einer Übergangszeit in den Anträgen, Vordrucken, Schreiben und Bescheiden noch die bisherigen Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld statt der neuen Bezeichnung Bürgergeld stehen können. Bis zum 30.Juni 2023 ist dies zulässig, da auch diese Umstellung einen großen Bearbeitungsaufwand nach sich zieht.