Die Zahlung muss nicht separat beantragt werden. Am 10.03.2021 wurde die Einmalzahlung mit dem Sozialschutz-Paket II verkündet.
In § 70 SGB II wurde geregelt, dass Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 (Alleinstehende und volljährige Partner) richtet, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 (18-25 jährige im Haushalt der Eltern) richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 € wird mit den regulären Leistungen für den Monat 05/2021 ausgezahlt, sofern ein Anspruch auf diese Leistung besteht.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialschutz-paket3.html