Sie erhalten bereits SGB II-Leistungen vom Kommunalen Jobcenter des Vogelsbergkreises und ....
- Ihre neue Wohnung liegt außerhalb des Vogelsbergkreises:
- Ihre neue Wohnung liegt innerhalb der bisherigen Gemeinde/Stadt (gleicher PLZ-Bereich):
- Ihre neue Wohnung liegt in einer anderen Gemeinde/Stadt des Vogelsbergkreises:
