Eingliederungszuschuss / Eingliederungszuschuss Reha
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Fördervoraussetzungen:
- Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Empfängern von Arbeitslosengeld II und Wohnsitz im Vogelsbergkreis.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der anfänglichen Defizite und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen des Arbeitslosengeld-II-Empfängers.
- Es liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten zugrunde.
- Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt (Mindest-Stundenlohn: 9,19 €).
- Der/die Bewerber/-in darf in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung nicht mehr als 3 Monate im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder dort eine Berufsausbildung absolviert haben.
- Ein Antrag auf Eingliederungsleistungen muss vor Einstellung dem Arbeitgeberservice vorliegen.
Eingliederungszuschuss (EGZ) für Menschen mit Behinderung:
Fördervoraussetzungen:
- Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind für Schwerbehinderte und Menschen mit Behinderung Eingliederungszuschüsse möglich.
- Förderungen werden nach Art und Schwere der Behinderung gewährt.
- Ein Antrag auf Eingliederungsleistungen muss vor Einstellung dem Arbeitgeberservice vorliegen.
Ansprechpartner:
Arbeitgeberservice
Altkreis Alsfeld: 06641 977-4010 oder 4011
Arbeitgeberservice
Altkreis Lauterbach: 06641 977-212 oder 254